Immer mehr Menschen führen in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen auf. Auch apia ist auf solche Spenden angewiesen, um Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Lateinamerika ermöglichen zu können. Mit einem Vermächtnis bzw. Legat unterstützen Sie unsere Arbeit nachhaltig und die für Sie bedeutsamen Werte werden auch über Ihr Leben hinaus weitergetragen.
Natürlich können Sie bestimmen, ob Ihr Vermächtnis apia insgesamt oder einem speziellen Projekt, das Ihnen am Herzen liegt, zukommen soll. Nicht nur das ZEWO- Zertifikat, sondern auch die vielen Freiwilligen, die sich für apia in Lateinamerika und der Schweiz engagieren, garantieren Ihnen, dass Ihr Geld sinnvoll eingesetzt wird. Als anerkannte gemeinnützige Organisation ist apia überdies von der Erbschaftssteuer befreit.
Durch ein Vermächtnis, auch Legat genannt, können Sie einen gemeinnützigen Verein wie apia an Ihrem Nachlass beteiligen. Dadurch würde apia keine Erbenstellung eingeräumt, stattdessen würde der Verein einen Anspruch auf Entrichtung eines Vermächtnisses gegenüber dem Vermächtnisbelasteten, d. h. einer von Ihnen bezeichneten Person oder Ihrer Erbengemeinschaft selbst, erhalten. Der von Ihnen vermachte Betrag oder die von Ihnen vermachte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc.) in beliebiger Höhe würde vor der Erbteilung ausgeschüttet, sofern damit die Pflichtteile Ihrer Erben nicht verletzt werden.
In einem handschriftlichen oder öffentlichen Testament müssten Sie dafür z. B. den folgenden Satz aufnehmen: «Dem gemeinnützigen Verein apia, Strehlgasse 11, 8600 Dübendorf, vermache ich den Betrag von CHF XY.»
Uns ist bewusst, dass die Beschäftigung mit dem eigenen Testament keine einfache Aufgabe ist. Für ein persönliches und selbstverständlich vertrauliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Celia Helbling
Verein apia
Strehlgasse 11
8600 Dübendorf
celia.helbling@apia.ch
Ein handschriftliches Testament können Sie alleine verfassen, sofern die folgenden Formvorschriften beachtet werden:
Ein öffentliches Testament würde dagegen von einem Notar aufgesetzt und Sie müssten es nur noch – in Anwesenheit von zwei Zeugen – unterzeichnen.
In einem handschriftlichen oder öffentlichen Testament müssten Sie dafür z. B. den folgenden Satz aufnehmen: «Dem gemeinnützigen Verein apia, Strehlgasse 11, 8600 Dübendorf, vermache ich den Betrag von CHF XY.»